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zeichnen/Zeichnung
Die feste Übernahme von neu ausgegebenen Wertpapieren zu den im Zeichnungsangebot aufgeführten Bedingungen.
Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)
Auf freiwilliger Basis errichtetes Gremium zum Zwecke der Abstimmung über vorgesehene Emissionen am Kapitalmarkt.
zero-bonds
Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.
Zertifikat
Anteilschein eines Investmentfonds.
Zinsoptionsscheine
(bond warrants) Sind Optionsscheine, die innerhalb einer festge-legten Frist zum Bezug bestimmter anderer, am Kapitalmarkt gehandelter Anleihen berechtigen (vgl. Optionsscheine).
Zinsschein
Der den effektiven Anleihestücken beigegebene Schein zur Einlösung der Zinsen am jeweiligen Fälligkeitstag.
Zinstermin
Termin, an dem die vereinbarten Zlnsen aus einer Anleihe fällig sind, zumeist im Abstand von einem halben oder einem Jahr.
Zinsterminkontrakt
Termingeschäft über den Kauf von festverzinslichen Wertpapieren.
Zulassung zur Börse
Je nach Marktsegment gelten für die Zulassung zum Börsenhandel unterschiedlich strenge Voraussetzungen. Über die Zulassung selbst entscheidet die Zulassungsstelle der entsprechenden Börse anhand der eingereichten Unterlagen und auf dem Hintergrund der im Börsengesetz im einzelnen festgelegten Bestimmungen. ennt man eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Abwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen z. B. wegen einer anhaltend hohen Teuerungsrate oder besonders instabilen politischen Verhältnissen im Innern des Landes unterscheidet.
Zulassungsstelle
Die gemäß Börsengesetz eingerichtete Kommission, die über die Zulassung von Wertpapieren zum (amtlichen) Handel gegebenenfalls auch über den späteren Entzug dieser Zulassung entscheidet. Sie besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die nicht berufsmäßig mit dem Börsengeschäft zu tun haben.
Zuteilung
Die im Zuge der Ausgabe neuer Wertpapiere infolge Überzeichnung der Emission vorgenommene Aufteilung der Wertpapiere auf die verschiedensten Kaufinteressenten.
Zwangsregulierung
Im Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen Händler, z. B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser nicht oder nicht fristgerecht liefert.
Zwischendividende
(vgl. Abschlagsdividende)
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