Die feste Übernahme von neu ausgegebenen Wertpapieren zu den im
Zeichnungsangebot aufgeführten Bedingungen.
Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)
Auf freiwilliger Basis errichtetes Gremium zum Zwecke der Abstimmung
über vorgesehene Emissionen am Kapitalmarkt.
zero-bonds
Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis
zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen
Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum
Nominalwert errechnet.
Zertifikat
Anteilschein eines Investmentfonds.
Zinsoptionsscheine
(bond warrants) Sind Optionsscheine, die innerhalb einer
festge-legten Frist zum Bezug bestimmter anderer, am Kapitalmarkt
gehandelter Anleihen berechtigen (vgl. Optionsscheine).
Zinsschein
Der den effektiven Anleihestücken beigegebene Schein zur Einlösung
der Zinsen am jeweiligen Fälligkeitstag.
Zinstermin
Termin, an dem die vereinbarten Zlnsen aus einer Anleihe fällig
sind, zumeist im Abstand von einem halben oder einem Jahr.
Zinsterminkontrakt
Termingeschäft über den Kauf von festverzinslichen Wertpapieren.
Zulassung zur Börse
Je nach Marktsegment gelten für die Zulassung zum Börsenhandel
unterschiedlich strenge Voraussetzungen. Über die Zulassung selbst
entscheidet die Zulassungsstelle der entsprechenden Börse anhand der
eingereichten Unterlagen und auf dem Hintergrund der im Börsengesetz
im einzelnen festgelegten Bestimmungen. ennt man eine Währung, die
gegenüber anderen Währungen eher ein Abwertungspotential besitzt,
weil sie sich von diesen z. B. wegen einer anhaltend hohen
Teuerungsrate oder besonders instabilen politischen Verhältnissen im
Innern des Landes unterscheidet.
Zulassungsstelle
Die gemäß Börsengesetz eingerichtete Kommission, die über die
Zulassung von Wertpapieren zum (amtlichen) Handel gegebenenfalls
auch über den späteren Entzug dieser Zulassung entscheidet. Sie
besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die nicht berufsmäßig
mit dem Börsengeschäft zu tun haben.
Zuteilung
Die im Zuge der Ausgabe neuer Wertpapiere infolge Überzeichnung der
Emission vorgenommene Aufteilung der Wertpapiere auf die
verschiedensten Kaufinteressenten.
Zwangsregulierung
Im Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen
Händler, z. B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser
nicht oder nicht fristgerecht liefert.