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Börsen Lexikon - S |
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Sammelverwahrung
Art der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner
depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem
Streifbanddepot erhält der Kunde bei der Sammelverwahrung auf
Anforderung nicht das Original jener Papiere zurück, die er
eingeliefert hat, sondern ein entsprechendes Exemplar.Während in
einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des
Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und
Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung
zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands
ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die
Sonderverwahrung.
Schachtelbeteiligung
Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen, die
mindestens 25% des entsprechenden Gesellschaftskapitals umfaßt.
Schatzanweisungen
Kurz- bis längerfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen
Hand, der Bundesbahn, Bundespost usw. mit einer Laufzeit zwischen
sechs Monaten und zwei Jahren; wie die Schatzwechsel auch in Form
unverzinslicher bzw. abgezinster (diskontierter) Papiere angeboten
(vgl. Schatzwechsel).
Schatzwechsel
Kurzfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit einer
Laufzeit bis zu sechs Monaten deren Zinsen dem Anleger beim Kauf
sofort vergütet und also vorab vom Anlagekapital abgezogen werden
(Diskontierung).
Schlußkurs
Der letzte Kurs, der im variablen Handel am Ende einer Börsensitzung
ermittelt wird.
Schlußnote
Schriftliche Mitteilung des Maklers an die handelseinig gewordenen
Parteien über die Art und den Umfang des abgeschlossenen Geschäfts.
Schufa
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) - Organisation,
die ihren Mitgliedern (Banken, Einzelhandelsunternehmen o.ä.)
aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Daten Informationen über
die Bonität eines Schuldners zur Verfügung stellt. Die meisten
Banken lassen sich von ihren Kunden eine Erklärung unterschreiben,
die es ihnen gestattet, sowohl solche Auskünfte bei der Schufa
einzuholen, als auch der Schufa entsprechende Informationen zu
übermitteln.
Schuldverschreibungen
Sammelbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (vgl. Anleihen).
"Schwarzer Freitag/Montag"
"Schwarze" Tage in der Geschichte der Börse, an denen es zu
dramatischen Kursverlusten kam. Am Freitag, dem 25.10.1929 wurde auf
diese Weise eine mehrjährige Hausse beendet und eine
Wirtschaftskrise eingeläutet, die in der Folge auch alle übrigen
Länder erfaßte. Am Montag, dem 19. Oktober 1987 unterbrach ein
entsprechender Börsencrash die bis dahin längste Hausse-Bewegung der
Nachkriegs-geschichte, ohne allerdings in der Folgezeit auch
entsprechende Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu gewinnen.
Bereits ein halbes Jahr nach diesem Ereignis hatten einige Börsen
bereits wieder den Stand vor dem "schwarzen Montag" erreicht.
schwere Aktien
Aufgrund ihres Kurswerts optisch "teuer" erscheinende und daher im
allgemeinen auch weniger leicht handelbare Aktien. Gegensatz:
leichte Aktien. Vgl. auch: penny stocks.
Securities and Exchange Commission (SEC)
Die Börsenaufsichtsbehörde der USA mit besonders weitreichenden
Befugnissen zur Nachforschung und Verfolgung von Unregelmäßigkeiten
an den Börsen, von verbotenen Insidergeschäften usw.
shares
Engl. Bezeichnung für Aktien und Anteile, auch "stocks" genannt.
Sicherungsgeschäft
(vgl. hedging)
Sondervermögen
Nennt man das von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investment-gesellschaft)
verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds.
Sonderverwahrung
Im Wertpapiergeschäft die gesonderte Aufbewahrung der einem Kunden
gehörigen Papiere im Streifbanddepot, im Unterschied zur allgemein
üblichen Sammelverwahrung (vgl. Sammelverwahrung).
Sonderziehungsrechte (SZR)
Rechnungs- und Zahlungseinheit des Internationalen Währungsfonds,
über die sich ihre Mitglieder gegebenenfalls auch Kredite
verschaffen können, um ihren internationalen Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen.
Sorten
Ausländische Zahlungsmittel (vgl. dagegen: Devisen).
Sparbrief
Nicht an der Börse gehandelte mittelfristige Schuldverschreibungen
von Banken und Sparkassen, die vom Anleger für eine feste, nicht
kündbare Laufzeit erworben werden können und daher in der Regel
höher verzinst werden als vergleichbare Einlagen auf Sparbüchern.
Spekulation
Im ausdrücklichen Sinne des Wortes ein in die Zukunft gerichtetes,
vorausschauendes Verhalten mit dem Ziel, solche zukünftigen
Entwicklungen in seinen eigenen Dispositionen vorwegzunehmen und
daraus einen (wirtschaftlichen) Nutzen zu ziehen. Auf
Börsentransaktionen bezogen meint S. den Kauf von Wertpapieren oder
Rechten nicht zum Zwecke der Anlage, sondern des Wiederverkaufs mit
Gewinn nach einem Anstieg des Preises für diese Werte. Im engen
deutschen Verständnis wird der Ausdruck "Spekulation", "Spekulant"
usw. eher im negativen Sinne verwendet und die Spekulation als eine
der entscheidendsten Triebfedern des wirtschaftlichen Handelns
verkannt.
Spekulationssteuer
Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommens-steuer,
die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und
Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen
sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß
spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte
zutrifft, unterliegen im allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn
zwischen dem Eröffnungs- und Schlußgeschäft mehr als sechs Monate
liegen. Die steuerliche Handhabung solcher Gewinne ist in der
Bundesrepublik aber noch schwankend, da sie in bestimmten Fällen
auch als nicht zu versteuernde Einnahmen aus Spiel und Wette
angesehen werden könnten. Wie innerhalb der Spekulationsfrist
realisierte Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen, so können
umgekehrt auch innerhalb dieser Fristen entstandene Verluste
steuerlich geltend gemacht werden, allerdings höchstens bis zum
jeweiligen Gesamtbetrag der im entsprechenden Jahr angefallenen und
zu versteuernden Gewinne. Um eine solche Besteuerung auf ganz legale
Weise zu vermeiden, können sich Anleger gegebenenfalls durch
Abschluß von Termin- bzw. Optionsgeschäften auf die entsprechenden
Basiswerte über die entscheidende Spekulationsfrist retten. Vgl. put,
Optionsgeschäfte.
Sperrminorität
Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits
wichtige Unternehmensbeschlüsse, z. B. die Änderung von
Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden können. Bei
Aktiengesellschaften liegt diese S. bei 25%.
Sperrstücke
Zumeist im Zuge von neuemittierten Anleihen o.ä. den Banken oder
institutionellen Anlegern überlassene Wertpapiere, die nicht vor
Ablauf einer bestimmten Zeitspanne weiterveräußert werden dürfen.
Der aufnehmenden Stelle wird für die Einhaltung dieser Verpflichtung
meistens eine höhere als übliche Verzinsung garantiert.
Spesen
Die im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Bank- bzw.
Börsengeschäfts anfallenden Zahlungen für Auslagen, Gebühren,
Bankprovisionen usw.
Spezialwerte
Im Gegensatz zu den Standardwerten Aktien von zumeist kleineren
Unternehmen mit darüber hinaus gegebenenfalls nur regionaler
Bedeutung.
Split/Splitting
Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie sie
der Ausgabe von Berichtigungs- bzw. "Gratisaktien" zugrunde liegt,
kommt es beim S. nicht zu einer wirklichen Kapitalerhöhung, sondern
lediglich zu einer Veränderung in der Anzahl der auf das
Grundkapital einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Ein S.
dient dem Zweck, aus schweren Aktien leichte zu machen, die für den
Anleger optisch attraktiver erscheinen. Teilt man z. B. 10.000
Aktien eines Unternehmens mit einem Grundkapital von 50 Mill. auf
100.000 Aktien auf, so verändert sich lediglich der Nominalwert
eines Aktienanteils von 5000 auf 500 und in entsprechendem
Verhältnis auch der Kurswert dieser Aktie. Statt eines Anteils zum
Nominalwert von 5000 besäße der Aktionär nunmehr zehn Anteile zum
Nominalwert von 500, so daß auch der Kurswert seines Aktienpakets
insgesamt rein rechnerisch vor und nach dem vorgenommenen Splitting
derselbe wäre.
Staatskommissar
Von der jeweiligen Landesregierung zu bestimmende Aufsichtsperson,
die der Börsensitzung regelmäßig beiwohnt und die ordnungsgemäße
Abwicklung der Börsengeschäfte staatlich überwacht.
Stämme
(vgl. Stammaktien)
Staffelanleihen
Im Gegensatz zu festverzinslichen Anleihen solche mit im Laufe der
Zeit steigender oder fallender garantierter Verzinsung.
Stagnation
Entwicklung im konjunkturellen Gesamttrend, der einen Stillstand der
Wirt-schaft signalisiert, meistens gemessen an Veränderungen des
Bruttosozialprodukts, der Investitionen usw.
Stammaktien
Im Gegensatz zu Vorzugsaktien Aktien eines Unternehmens mit vollem
Stimmrecht in der Hauptversammlung.
Standard-&-Poors-100/500-1ndext
Einer der umfassendsten Aktienindices des amerikanischen
Wertpapiermarktes, in dem 100 bzw. 500 Aktienwerte (nach einem
bestimmten, repräsentativen Querschnitt gewichtet) enthalten sind.
Standardwerte
Aktien von großen Publikumsgesellschaften aus dem Bereich der
Chemie, der Autoindustrie, der Banken usw., mit entsprechenden hohen
regelmäßigen Börsenumsätzen.
starre Wechselkurse
(vgl. feste Wechselkurse)
Stillhalter/Stillhaltergeschäfte
Bei Kauf- oder Verkaufsoptionen die jeweiligen Kontrahenten des
Optionsgeschäfts.Der S. in Stücken verpflichtet sich, dem Käufer
einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die
entsprechenden Stücke zum vereinbarten Kurs (Basispreis) zu liefern.
Dafür erhält er eine Optionsprämie, die zumeist höher ist als der
Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der S. in Geld
dagegen verpflichtet sich, vom Käufer einer Verkaufsoption gegen
Zahlung einer besonderen Prämie innerhalb der Optionsfrist jederzeit
die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen,
auch wenn inzwischen der Kurs des entsprechenden Wertpapiers o.ä.
kräftig gefallen sein sollte. Das Risiko dieses Stillhaltergeschäfts
ist daher grundsätzlich sehr hoch.
Stimmrecht
Das dem Inhaber von Stammaktien zustehende Recht zur Stimmabgabe auf
der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (vgl. Hauptversammlung).
Stockdividende
Eine "Ausschüttung" von Gewinn nicht in bar, sondern in Aktien der
Gesellschaft.
stop-loss-order
In den USA weit verbreitete Art eines Verkaufsauftrags, der
automatisch an die Börse gegeben wird, wenn ein bestimmter
Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird. Strategisch lassen
sie sich günstigstenfalls so plazieren, daß das Limit für eine
solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben angepaßt wird
und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb
dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz
(z.B. 5 oder 10%) hinnehmen muß.
Streifbanddepot/-verwahrung
(vgl. Sonderverwahrung)
Streubesitz
Der Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen
Händen befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der
Streubesitz an einer Aktien-gesellschaft, desto enger deshalb auch
der Markt für die entsprechenden Papiere - und umgekehrt (vgl. enger
Markt)
stückelose Anleihen
Sind solche, für die keine effektiven Stücke ausgegeben werden.
Stücknotierung/-notiz
Angabe eines Kurses in Währungseinheit je Anteil, im Unterschied zur
Angabe in Prozent vom jeweiligen Nominalwert (vgl. Notierung).
Stückzinsen
Bei Erwerb einer Anleihe die anteiligen Zinsen vom Tag des letzten
Zinstermins bis zum Verkaufstag, die dem Verkäufer der Anleihe
gutgeschrieben und dem Käufer belastet werden. Dafür erhält der
Käufer den entsprechenden Zinsschein über die volle
Abrechnungsperiode und am Tage des folgenden Zinstermins den vollen
Zinsbetrag gutgeschrieben.
Stützungskäufe
Bezeichnung für die im Zuge von Interventionen am Devisenmarkt von
den Notenbanken vorgenommene Eingriffe, um den Kurs einer bestimmten
Währung gegen den Markttrend zu halten.
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