 |
Produkte |
 |
|
 |
Infos |
 |
|
 |
Grundsätzliches |
 |
|
|
Börsen Lexikon - P |
 |
|
 |
| A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
 |
- Pari-Kurs
-
Kurs, der genau mit dem Nennwert des Wertpapiers übereinstimmt. Eine
Anleihe, die zu pari herausgegeben wird, hat dann einen Kurs von
100%. Wird sie unter pari ausgegeben, wie dies bei Neuemissionen
häufig der Fall ist, ergibt sich daraus eine höhere Realverzinsung
als durch den vereinbarten Nominalzinssatz ausgedrückt; denn der
Erwerber investiert weniger als 100% vom Nominalwert der Anleihe,
erhält andererseits aber auf eben diesen Nominalwert die angegebenen
Zinsen.
- Parität
-
Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander.
- Parkett
-
Bezeichnung für den Ort, an dem der Börsenhandel stattfindet und den
nur die zugelassenen Börsenbesucher (Makler, Händler usw.) betreten
dürfen. Gelegentliche private Besucher dagegen können die
Börsensitzung von der sogenannten Galerie aus verfolgen.
- penny shares/stocks
-
Amerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien
mit ausgesprochen niedrigem Kurswert von zumeist weniger als einem
Dollar.
- PER (price-earnings-ratio)
-
(vgl. KGV (Kurs-/ Gewinn-Verhältnis))
- per Erscheinen
-
(vgl. Handel per Erscheinen)
- Performance
-
Im weiteren Sinne die Wertentwicklung eines spekulativen Investments
bzw. Wertpapierdepots. Im engeren Sinne der Wertzuwachs des
Vermögens einer Invest-mentgesellschaft als Ausdruck der Leistung
seiner Vermögensverwalter. Das Management von
Investmentgesellschaften muß sich regelmäßig solchen
Bewertungsprozeduren unterziehen und unterliegt daher einem starken
Konkurrenzdruck.
- Pfandbriefe
-
Von Hypothekenbanken ausgegebene, langfristige
Schuldverschreibungen, die der Finanzierung von Baukrediten dienen
und wegen der Beleihung von Grund-vermögen besonders gut gesichert
erscheinen.
- Plazierung
-
Unterbringung von (zumeist neu herausgegebenen) Wertpapieren an der
Börse oder direkt beim Anlagepublikum.
- Plusankündigung (+)
-
Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel,
der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben um mindestens 5%
bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen
signalisiert; bei Doppelplusankündigung (++) um mindestens 10%.
Gegensatz: Minusankündigung.
- Point-&-Figure-Analyse/-Methode
-
Instrument der technischen Aktienanalyse, die sich von der
herkömmlichen Analyse anhand von Balken- und Linien-Charts vor allem
durch das Fehlen von Zeit- und Umsatzfaktoren, die Vernachlässigung
kleinerer Kursbewegungen und die andersartige formale
Darstellungsform unterscheidet.
- Portefeuille/Portfolio
-
Gesamtbestand von Wertpapieren.
- Prämie
-
(vgl. Abgeld, Aufgeld, Optionspreis)
- price-earnings-ratio (PER)
-
(vgl. KGV (Kurs/ Gewinn-Verhältnis)
- Privatplazierung
-
Unterbringung einer neu emittierten, nicht für den amtlichen Handel
vorgesehenen Anleihe in festen Händen.
- Prospekthaftung
-
Haftung von Emittent und Konsortialinstituten für Schäden, die dem
Anleger wegen fahrlässiger, fehlerhafter oder absichtlich
irreführender Angaben im Emissionsprospekt entstehen.
- Provision
-
Bei Börsengeschäften Vergütung für die Leistung der Bank beim Kauf
oder Verkauf von Wertpapieren. Sie beträgt bei Aktien und
Optionsscheinen im allgemeinen 1% vom Gesamtkurswert und bei
Anleihen o.ä. etwa 0,5%, ist aber in der Höhe zwischen Kunden und
frei aushandelbar.
- Prozentnotierung
-
Im Gegensatz zur Stücknotierung eine in Prozent vom Nominalwert des
Wertpapiers ausgedrückte Kursangabe, wie sie z. B. für Anleihen
üblich ist. Sie gilt z.B. noch für Notierungen an den spanischen
Börsen.
- Publizitätspflicht
-
Unternehmen, die ihre Aktien an einer Börse handeln lassen wollen,
unterwerfen sich damit einer besonderen Verpflichtung zur
regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung
ihrer Geschäfte. Die Art und der Umfang dieser Publizitätspflicht
richten sich nach den Bestimmungen, die für die verschiedenen
Marktsegmente der Börse (amtlicher Handel, geregelter Markt usw.)
erlassen worden sind. Kommen die Unternehmen dieser Verpflichtung
nicht oder in ungenügendem Ausmaß nach, kann die Kursfeststellung
auf Betreiben des Zulassungsausschusses ausgesetzt bzw. die
Zulassung zum Handel zurückgezogen werden.
- put
-
Nennt man eine Verkaufsoption bzw. den dieser zugrundeliegenden
Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen
bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold, o.ä.)
innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis
(Basispreis) zu verkaufen. Der Kontrahent dieses Vertrages wird
Stillhalter (in Geld)genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums
für die Ausübung der Option (Verfalltermin) die vereinbarte
Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muß. Dafür erhält er vom
Erwerber des put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag
vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines put
rechnet mit fallenden Kursen und profitiert daran durch die Option
überproportional. Ist er bereits im Besitz der entsprechenden
Bezugswerte, kann er sie auf diese Weise gegen Verluste absichern.
Bei tatsächlich gefallenen Kursen hat er dann im wesentlichen zwei
Alternativen: Er dann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den
eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr
ausgleichen; er kann den Bezugswert verkaufen und mit dem put auf
einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines put
erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse; in
diesem Fall wird sein Kontrahent die Option kaum ausüben, so daß er
die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbu-chen kann. Da dieser
Stillhalter (in Geld) aber die Papiere auch abnehmen muß, wenn sie
wider Erwarten massive Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko
ganz erheblich.
|
|
 |
|
|
|
 |
Währungen |
 |
|
|