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Obligation
(Anleihe, Schuldverschreibung) - Festverzinsliches Wertpapier, in dem sich der Aussteller (Emittent/Schuldner) gegenüber dem Inhaber der Urkunde zur Zahlung eines bestimmten Betrages zuzüglich einer entsprechenden Vergütung (Zinsen) für das zur Verfügung gestellte Kapital verpflichtet. Je nach Herausgeber unterscheidet man zwischen Kommunal-, Bank- und Industrieobligationen.
open-end-fund
Hierzulande übliche und allein zulässige Form eines offenen Investmentfonds, der im Gegensatz zum geschlossenen Fonds (closed-end-fund) keine begrenzte Anzahl von Anteilen (Zertifikate) ausgibt, sondern laufend neue Zertifikate an Anleger verkauft oder von diesen zurücknimmt. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen (Inventarwert), der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapiere ergibt. Er wird börsentägig ermittelt und veröffentlicht. Dem Anleger gegenüber über-nimmt die Investmentgesellschaft eine Verpflichtung zur Rücknahme der Anteile entsprechend dem festgestellten Kurswert, abzüglich evtl. Verkaufsspesen und Rücknahmekosten.
Option
Geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen (vgl. Optionsgeschäfte).
Optionsanleihe
Anleihe, der eine bestimmte Anzahl von Optionsscheinen beigegeben sind, die für sich an der Börse gehandelt werden können und zum Bezug von Aktien, Devisen o.ä. berechtigen.
Optionsgeschäfte
In seinem Urteil vom 22. Okt. 1984 hat der Bundesgerichtshof den Begriff des Optionsgeschäfts ausführlichst definiert, wobei die auf den speziellen Fall des Aktienoptionsgeschäfts zugeschnittenen Bemerkungen sinngemäß auch auf andere Optionsgegenstände (Devisen, Edelmetalle, Waren usw.) übertragen werden können. Darin heißt es (fast wörtlich): Inhalt des Optionsgeschäfts ist der Erwerb oder die Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl (Mindestschluß) von Wertpapieren einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen Aktienart (Optionspapiere) jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis) entweder vom Kontrahenten (Stillhalter) zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht hat der Käufer bei Ab- schluß des Optionsgeschäfts den Optionspreis (Prämie) zu zahlen. Gehandelt werden Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Käufer einer Kaufoption erwirbt das Recht, jederzeit während der Laufzeit der Option vom Stillhalter die den Gegenstand des Geschäfts bildenden Aktien zu dem vereinbarten Basispreis zu kaufen. Er wird in der Regel von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kurs der Aktien innerhalb der Laufzeit der Option steigt. Bleibt er gleich oder fällt er, wird die Option nicht ausgeübt; allerdings ist dann der Optionspreis verloren. Der Verkäufer einer Kaufoption (Stillhalter in Stücken) muß während der Optionszeit auf Verlangen des Käufers die Aktien zu dem vereinbarten Basispreis liefern. Da er deshalb die Aktien im Prinzip vorzuhalten hat, erhält er für diese Leistung den Optionspreis. Der Käufer einer Verkaufsoption erwirbt das Recht, bis zur Fälligkeit der Option jederzeit die Aktien an den Stillhalter zu dem vereinbarten Basispreis zu verkaufen. Er rechnet mit fallendem Kurs und wird die Option dann nicht ausüben, wenn der Kurs der Aktien gegenüber dem Basispreis gleichgeblieben oder gestiegen ist. Der Verkäufer einer Verkaufsoption (Stillhalter in Geld) muß bis zum Ende der Optionszeit auf Verlangen des Käufers die Aktien abnehmen; er erhält für die Eingehung seiner Abnahmeverpflichtung den Optionspreis. Das Optionsgeschäft wird also in zwei Phasen abgewickelt. Der erste Teilakt besteht aus dem Abschluß des Optionsvertrages und der Zahlung des Options-preises. Macht der Optionskäufer von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch, kommt es zu dem eigentlichen Wertpapiergeschäft. Bei der Kaufoption muß der Stillhalter die Aktien liefern und der Käufer den vollen (Basis-)Preis bezahlen. Wenn er - was die Regel sein dürfte - über diesen Betrag nicht verfügt, stellt er seine Verbindlichkeiten durch Abschluß eines Gegengeschäftes glatt. Er veräußert die gekauften Aktien zum (gegenüber dem Basispreis) höheren Tageskurs und begleicht mit dem Erlös seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufgeschäft. Die Differenz zwischen dem höheren Verkaufserlös und dem (niedrigeren) Einkaufspreis verbleibt ihm. Einen Gewinn erzielt er allerdings nur, wenn der Differenzbetrag den Optionspreis und die bei der Durchführung des Geschäfts entstehenden Kosten übersteigt.
Nettodividende
Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende.
Optionspreis
(Prämie) Die Prämie, die der Käufer eines Optionsrechts bezahlen muß und der Verkäufer dieses Rechts aufgrund seiner Leistung erhält, auf Verlangen des Käufers bis zum Verfalltermin jederzeit den Bezugswert zum vereinbarten Preis zu liefern bzw. abzunehmen.
Optionsrecht
Das durch eine Kauf- oder Verkaufsoption erworbene Recht. Dieses Recht kann innerhalb des Zeitraums, für den es gültig ist, ausgeübt, aber auch durch Verkauf an andere übertragen werden. Nach dem letzten möglichen Ausübungstag verfällt das Optionsrecht.
Optionsscheine
(warrants) Die Spekulation mit 0. gehört zu den in jüngster Zeit erheblich an Bedeutung gewonnenen risikoreicheren Varianten des Börsengeschäfts. Optionsscheine werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden Anleihe, der Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Optionsscheine (Anleihe ex) sowie die Optionsscheine für sich genommen an der Börse gehandelt werden können. Je nach Ausstattung berechtigen solche Optionsscheine innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezug von Aktien, Devisen, Edelmetallen o.ä. in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis.Wegen der Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um ca. ein bis zwei Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine Anleihe anzubieten, ohne daß seine Schuldverschreibung dadurch an Attraktivitat für den Anleger verlöre. Interessant ist die Spekulation mit solchen Optionsscheinen für den Anleger deshalb, weil sich die Kursentwicklung des dem Optionsrecht zugrundeliegenden Basiswerts, z. B. die einer Aktie, im allgemeinen überproportional auf die Kursentwicklung des Optionsscheines auswirkt. Statt etwa die ABC-Aktie zum Kurs von 100 DM direkt zu kaufen, kauft er über den Optionsschein, ähnlich wie im Optionsgeschäft, das Recht, diese Aktie beispielsweise zum Bezugspreis von 90 DM während der Laufzeit dieses Optionsscheines. beziehen zu können. Da diese Aktie aktuell aber um 10 DM höher notiert, müßte der Preis für den Erwerb dieses Rechts, also der Optionsscheine, mindestens bei 10 DM (innerer Wert des Optionsscheines) liegen; in der Regel liegt er aber je nach Laufzeit des Ausübungsrechts weit darüber, also etwa bei 30 DM. Der Anleger hätte also beim Direktkauf der Aktie 20 DM weniger zu zahlen als beim Erwerb der Aktie über den Optionsschein (90+30 = 120 DM); er bezahlte in diesem Fall also ein Aufgeld von 20%. Steigt der Kurs der Aktie allerdings um 50 DM auf 150 DM, dürfte sein Optionsschein bei mindestens 60 DM liegen, weil er die über den Optionsschein beziehbare Aktie für 90 DM erhält und sie im gleichen Zuge zum aktuellen Kurs von 150 DM wieder veräußern könnte. Während mithin die Aktie einen 50%igen Kursanstieg verzeichnet hätte, müßte sich der Kurs des Optionsscheines mindestens verdoppelt haben.Darin drückt sich die sogenannte Hebelwirkung von Optionsscheinen aus, die bei der Spekulation mit Optionsscheinen zu überproportionalen Gewinnen, aber auch überproportionalen Verlusten (sic!) führen kann. Gängige Berechnungsformeln: Hebel aktuell/leverage = Aktienkurs : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs); Aufgeld/Prämie = (Optionsscheinkurs : Währung x Bezugsverhältnis + Bezugspreis - Aktienkurs) : Aktienkurs x 100; innerer Wert = Aktienkurs - Bezugspreis.
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Heißt der Freiverkehrsmarkt der USA für Aktien und Anleihen, der außerhalb der Verantwortung der Börse stattfindet, aber dennoch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Wertpapierhandel unterliegt.
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Heute habe ich meinen Arbeitsplatz bei der Bank gekündigt. D ..
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