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Börsen Lexikon - N |
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- Nachbörse
-
Der außerhalb der Verantwortung der Börse nach Börsenschluß
stattfindende Handel, der im wesentlichen über den Berufshandel per
Telefon und Telex abgewickelt wird.
- Namensaktien
-
Aktien, die auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt, im
Aktienbuch des Unternehmens eingetragen und deren Weitergabe
gegebenenfalls durch die Satzung des Unternehmens an besondere
Bedingungen geknüpft werden kann (vgl. vinkulierte Namensaktien).
Gegensatz: Inhaberaktien.
- Namensschuldverschreibungen
-
Schuldverschreibungen, die auf den Namen des Gläubigers ausgestellt
sind.
- Nebenwerte
-
Im Vergleich zu den Standardwerten umsatzmäßig weniger gehandelte
Papiere mit entsprechend engem Markt, zumeist von kleineren
Unternehmen oder solchen mit nur regionaler Bedeutung.
- Nennbetrag/Nennewert
-
Der auf dem Mantel eines Wertpapiers genannte Festbetrag (zumeist
als runder Betrag zu 100, 500, 1000, 5000 DM) im Unterschied zum
Kurswert als dem Preis, der an der Börse für dieses Wertpapier
bezahlt wird. Bezogen auf das jeweilige Grundkapital eines
Unternehmens, ergibt sich daraus bei Aktien die Anzahl der
ausgegebenen Papiere (Grundkapital : Nennwert pro Aktie = Anzahl der
ausgegebenen Aktien). Stimmen bei Anleihen o.ä. dieser N. und der
Kurswert überein, spricht man von einem Pari-Kurs.
- Nettodividende
-
Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene
Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen
Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei
jenen, die eine Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamtes
vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende.
- New York Stock Exchange
-
(NYSE) Bedeutendste Börse der Welt, wegen ihrer Lage an der New
Yorker Wallstreet auch einfach "Wallstreet" genannt.
- nichtamtlicher Handel
-
Handel mit Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen
sind.
vgl. amtlicher Handel.
- Nichtveranlagungsbescheinigung
-
Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen
ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer
veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an
Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen
usw.) zusteht.
- Nominalkapital
-
(vgl. Aktienkapital)
- Nominalzins
-
Der Zins, der sich ergibt bei Zugrundelegung des jeweiligen
Nennwerts eines Wertpapiers (bei Anleihen der garantierte Zins),
ohne Berücksichtigung irgendwelcher Inflations- oder
Deflationsraten. Gegensatz: Realzins, vgl. auch Rendite.
- Nominalwert
-
(vgl. Nennwert)
- Notenbank
-
Die mit der Ausgabe von Geldnoten betraute Bank, in der
Bundesrepublik die Deutsche Bundesbank.
- notes
-
Engl. Bezeichnung für kurz- bis mittelfristige Anleihen.
- Notierung/Notiz
-
Der ermittelte und im Börsenblatt wiedergegebene Kurs eines
Wertpapiers.
- Null-Kupon-Anleihen
-
(vgl. zero-bonds)
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Währungen |
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