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Börsen Lexikon - M |
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- Makler
-
(vgl. amtlicher Makler, Freimakler)
- Maklerkammer
-
Die an den einzelnen Börsen eingerichtete Berufsvertretung der
Kursmakler, die für die Aufsicht über die Kursmakler, die Verteilung
der Geschäfte, die Überwachung der amtlichen Kursermittlung, die
Herausgabe des amtlichen Kursblattes, die Schlichtung von
Streitigkeiten unter den Maklern o. ä. zuständig ist.
- Mantel
-
Bei Aktien und Anleihen die Urkunde, in der die mit dem Besitz am
Wertpapier verbundenen Rechte verbrieft sind.
- Marge
-
1. Spanne zwischen Preisen, Kursen, Zinsen für aufgenommene versus
ausgeliehene Gelder usw.
2. An den Warenbörsen bei Termingeschäften als Sicherheit zu
leistender Einschuß.
- Marktenge
-
(vgl. enger Markt)
- Marktkonformität
-
Im Zusammenhang z. B. mit der Ausgabe von Anleihen gebräuchliche
Bezeichnung für die Übereinstimmung der gewährten Konditionen
(Zinssatz, Rendite usw.) mit den am Markt gültigen aktuellen
Bedingungen.
- Mindestschluß
-
Mindestbetrag in Stück oder Nennwert pro Geschäft, ab dem eine
Kursnotierung erfolgt; im variablen Aktien- und im Optionshandel z.
B. 50 Stück.
- Minusankündigung
-
(-) Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen
Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach unten um
mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und
Optionsscheinen signalisiert; bei Doppelminusankündigung (--) um
mindestens 10%. Gegensatz: Plusankündigung.
- Montanwerte
-
Aktien von Unternehmen, die überwiegend im Montanbereich (Kohle und
Stahl) tätig sind.
- mündelsichere Wertpapiere
-
Sind solche, die wegen ihres vergleichsweise geringeren Risikos als
Anlage von Mündelgeldern besonders geeignet erscheinen, insbesondere
Anleihen der öffentlichen Hand, Hypothekenpfandbriefe usw.
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Währungen |
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