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Börsen Lexikon - I

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Immobilienfonds
Heißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investment-gesellschaft) verwalteten Vermögen, die ausschließlich in Immobilien (Grundstücken, Gebäuden usw.) angelegt werden.
Index
(vgl. Aktienindex)
Indexanleihen
Anleihen, deren Tilgung oder Zinssatz nicht von vornherein festliegt, sondern sich am jeweiligen Fälligkeitstermin an anderen, in den Anleihebedingungen genau benannten Daten orientiert (z. B. Preissteigerungsrate,Ölpreis, Aktienindex o.ä.). In der Bundesrepublik sind solche Indexanleihen bislang verboten.
Industrieanleihen/-obligationen/-schuldverschreibungen
Sammelbezeichnung für alle Anleihen, die von Wirtschaftsunternehmen ausgegeben werden.
Inhaberaktien/-papiere
Wertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom jeweiligen Inhaber (Überbringer) geltend gemacht werden können, ohne daß dieser in der Regel den Nachweis erbringen muß, tatsächlich der rechtmäßige Inhaber zu sein. Beispiele dafür sind Inhaberaktien, Pfandbriefe, Inhaberschecks o.ä. Gegensatz: Namensaktien/-papiere.
innerer Wert
Kenngröße zur Bewertung von Optionsscheinen, die den tatsächlichen rechnerischen Wert des Optionsscheins angibt. So besitzt ein Optionsschein, mit dem für 150 DM eine Aktie bezogen werden kann (Bezugspreis), die selbst 200 DM notiert, einen inneren Wert von 50 DM. (Berechnungsformel innerer Wert in Währung = Aktienkurs - Bezugspreis.) Kostet dabei der Optionsschein 100 DM, so besäße dieser Schein einen inneren Wert von 50%. Berechnungsformel innerer Wert in % = (innerer Wert in Währung : Optionsscheinkurs) x 100 (vgl.Optionsscheine).
Insider, Insidergeschäfte, Insiderinformationen, Insiderregeln
Als Insider wird jener verstanden, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten,Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzt und diese zum eigenen Vorteil durch entsprechende Börsengeschäfte fast ohne Risiko ausnutzen kann. Wer etwa über eine bevorstehende Wiederaufnahme von Dividendenzahlungen einer Aktiengesellschaft, über erste Umsatz- und Gewinnergebnisse oder irgendwelche bevorstehenden größeren Transaktionen, Unternehmensaufkäufe o.ä. informiert ist, kann durch vorzeitige Käufe oder Verkäufe von Papieren solcher Unternehmen erhebliche Gewinne erzielen oder Verluste vermeiden. Vom moralischen,wirtschaftlichen und juristischen Standpunkt aus gilt eine solche Handlungsweise als verwerflich, nicht zuletzt, weil sie das Vertrauen der Anleger in eine Chancengleichheit an der Börse erschüttert. In einem 1970 und 1976 vorgelegten,1988 überarbeiteten Regelwerk zum Insiderhandel haben die Spitzenverbände aus Banken und Industrie hierzulande auf freiwilliger Basis Grundsätze und Verfahrensregeln entwickelt, die einen solchen Mißbrauch von Wissen erschweren sollen. Darin wird definiert, wer zum Kreis der Insider gehört, was als Insiderinformationen anzusehen ist und auf welche Weise ein Verstoß gegen die beschlossenen Richtlinien untersucht und geahndet werden kann. Kritiker halten diese Regeln für unzureichend, vor allem mit Blick auf die Unerheblichkeit der bei einem Regelverstoß möglicherweise gegen den Beschuldigten ergriffenen Sanktionen, die lediglich darin bestehen, eine solche Regelverletzung im Sinne einer festgestellten Ehrverletzung öffentlich machen zu können.
Insolvenz
Die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) eines Unternehmens, die bei Anhalten der Situation zur Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens führen kann.
institutionelle Anleger
Bezeichnung für Kapitalsammelstellen mit hohem Anlagebedarf wie Versicherungen, Pensions- und Investmentfonds, Bausparkassen usw.
interessewahrend
Der bei größeren Börsenaufträgen zum Limit beigegebene Zusatz "interessewahrend" verpflichtet den Wertpapierhändler, die aufgegebene Order gegebenenfalls der jeweiligen Marktlage anzupassen. Der Händler kann in solchen Fällen die vorgenommene Limitierung geringfügig ändern, wenn ihm dies im Interesse des Kunden günstig erscheint; er kann aber auch die Ausführung des Gesamtauftrags auf mehrere Tage verteilen, um dem Kunden in einem vielleicht engen Markt bessere Einstiegs- oder Ausstiegskurse zu verschaffen.
Interventionen
Eingriffe der Notenbank vor allem auf den Devisen- und Kapitalmärkten, um bestimmte, für wichtig erachtete Relationen oder Zielgrößen (bestimmter Devisenkurs, bestimmte Umlaufrenditen bzw. Zinsen o. ä.) zu verteidigen oder ein "Signal" in die eine oder andere Richtung zu geben.
Interventionspunkte
In einem System fester Wechselkurse jene oberen und unteren Preisgrenzen um einen vereinbarten Kurs herum, von wo ab die Notenbanken durch Käufe oder Verkäufe auf dem Devisenmarkt eingreifen (intervenieren), um den Kurs in der festgelegten Bandbreite zu halten.
Inventarwert
Der Kurswert aller in einem bestimmten Investmentfonds angelegten Gelder einschließlich der Barreserven dieses Fonds.
Investmentfonds/-gesellschaft/-zertifikate
Investmentgesellschaften sind Kapitalanlagegesellschaften, die über die Ausgabe von Investmentzertifikaten Kapital sammeln, um es nach den für den aufgelegten Investmentfonds gültigen Grundsätzen in Wertpapieren, Immobilien o.ä. anzulegen. Je nach Art dieses Fonds ist der Inhaber von Investmentanteilen an der unterschiedlichen Ertragsentwicklung der entsprechenden Unternehmen bzw.Wirtschaftsbereiche beteiligt, in deren Wertpapiere der Fonds investiert hat. Bei offenen Fonds (open-end-fonds), wie sie in der Bundesrepublik allein zulässig sind, wird der Kurs eines Investmentanteils börsentägig aus dem Kurswert des jeweiligen Fondsvermögens (Inventarwert) einschließlich des Kassenbestandes dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Anteile ermittelt. Dabei ist die Investmentgesellschaft zur Rücknahme von Anteilen verpflichtet.Geschlossene Fonds (closed-end-funds) dagegen, wie sie vor allem in den angelsächsischen Ländern aufgelegt werden, übernehmen eine solche Rücknahmegarantie nicht. Der Kurswert eines einzelnen Anteils richtet sich bei diesen Fonds nicht nach dem Inventarwert, sondern nach dem Preis, den die Marktteilnehmer für einen einzelnen Anteil innerhalb oder außerhalb der Börse bezahlen wollen. So kann es vorkommen, daß der wirkliche Inventarwert pro Anteil eines solchen Fonds, also der Kurswert der im Besitz des Fonds befindlichen Wertpapiere bezogen auf einen Anteil weit unterhalb der tatsächlichen Börsenbewertung liegt. Die darin zum Ausdruck kommende Höherbewertung eines Anteils ergibt dann ein entsprechendes Aufgeld, das je nach der mit den Werten des Fonds selbst verknüpften Kursphantasie geringer oder höher ausfallen kann. (Vergleiche: closed-end-fund, open-end-fund.)
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