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Börsen Lexikon - H |
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- Handel per Erscheinen
-
Der außerhalb der Börse stattfindende Handel mit neu emittierten
Wertpapieren, bevor diese geliefert (und abgerechnet) werden können.
Wegen des mitunter mehrere Monate dauernden Zeitraums bis zur ersten
offiziellen Notierung bzw. der erfolgten Abrechnung bietet dieser
Handel dem Anleger Spekulations-möglichkeiten quasi ohne Einsatz von
Kapital.
- Hauptversammlung (HV)
-
Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren
oberstes Beschlußorgan.Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder
Aktionär zur Stimmabgabe in der HV berechtigt; soweit er diese nicht
selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank
beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV
gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den
Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die
HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat
und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt,
soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen,Kapitalerhöhungen,
Auflösung der AG o.ä.); diese schreiben eine Zustimmung von 75% des
bei der Beschlußfassung anwesenden Kapitals vor.
- Hausbank
-
Das Kreditinstitut, mit dem ein Unternehmen die engsten
Geschäfts-beziehungen unterhält und das im Zuge von
Kapitalerhöhungen o.ä. bei einer Aktiengesellschaft in der Regel
auch das zu solchen Zwecken gegründete Konsortium führt.
- Hausse
-
Nachhaltiger Anstieg der Wertpapierkurse einzelner Marktbereiche
oder des Gesamtmarktes über einen mittleren bis längeren Zeitraum.
Gegensatz: Baisse.
- Haussier
-
Nennt man den Börsianer, der auf ein Steigen der Wertpapierkurse
über einen mittleren bis längeren Zeitraum setzt und seine
Anlagestrategie durch entsprechende, bei anhaltender Hausse
gewinnbringende Transaktionen gestaltet. Besonders wirksame
Strategien ergeben sich hier aus der Ausnutzung sogenannter
Hebeleffekte, wie sie in der Regel beim Kauf von Kaufoptionen (call)
oder auch von Optionsscheinen bestehen.
- Hebeleffekt/-wirkung
-
Vor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionsscheinen und
Optionen gebräuchliche Kenngrößen. So würde ein dreifacher Hebel bei
einem Optionsschein besagen, daß für diesen Optionsschein nur ein
Drittel dessen investiert werden muß, was der entsprechende
Bezugswert (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser
Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt. Bei einem
dreifachen Hebel des Optionsscheins und einem niedrigen Aufgeld
dieses Scheins kann man im Normalfall davon ausgehen, daß der Kurs
dieses Optionsscheins sich ungefähr um diesen Faktor gegenüber einer
Veränderung des Bezugswerts verändert. Berechnungsformel: aktueller
Hebel = Aktienkurs : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs) (vgl.leverage).
- hedging
-
Nennt man die Absicherung von Kurs-, Währungs-, Preisrisiken o.ä.
durch den Abschluß eines Options-oder Termingeschäfts, das
hinsichtlich seiner Art und des Umfangs die Risiken des
Grundgeschäfts weitgehend abdeckt. So könnte ein Anleger zum
Beispiel eine hochverzinsliche, zwei Jahre laufende US-Dollaranleihe
gegen DM erwerben und zum selben Zeitpunkt den entsprechenden
Gegenwert über eine Dollar-Verkaufsoption zum Tilgungstermin gegen
Kursrisiken absichern.
- Heimatbörset
-
Börse, an der eine Aktiengesellschaft notiert und in deren Region
sie zugleich angesiedelt ist.
- Holding
-
Gesellschaft ohne eigenen Produktionsbetrieb, die an zahlreichen
Unternehmen finanziell beteiligt und etwa für die effiziente Führung
eines Konzerns zuständig ist.
- HV
-
(vgl. Hauptversammlung)
- Hypothek
-
Nennt man ein gem. §§1113ff. BGB bestelltes, ins Grundbuch
eingetragenes Grundpfandrecht, das es dem Gläubiger erlaubt, sich
wegen einer bestehenden, aber nicht erfüllten Forderung aus dem
Grundstück zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die
Hypothek das Bestehen einer Forderung voraus.
- Hypothekenbank
-
Realkreditinstitute, die sich hauptgeschäftlich mit der Beleihung
von Grundstücken befassen und sich die für die Finanzierung solcher
Hypothekarkredite benötigten Gelder über die Ausgabe von
Hypothekenpfandbriefen beschaffen.
- Hypothekenpfandbriefe
-
Schuldverschreibungen von Realkreditinstituten (Hypothekenbanken)
zur Finanzierung ihrer Hypothekarkredite (vgl. Hypothekenbank)
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