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Börsen Lexikon - G

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G
Wie "Geld" als Kurszusatz, besagt, daß zum angegebenen Kurs nur Kaufaufträge im entsprechenden Wertpapier vorlagen, ein Umsatz mangels Angebot aber nicht zustandekam.
gearing factor
Kennzahl, die zur Bewertung von Optionsscheinen verwendet wird. Der gearing factor gibt die prozentuale Veränderung des Optionsscheinkurses bei einprozentiger Veränderung des Aktienkurses wieder, wobei angenommen wird, daß sich das bestehende prozentuale Aufgeld des Optionsscheins nicht verändert (vgl. Optionsscheine, Aufgeld).
Geldmarkt
Im Gegensatz zum Kapitalmarkt der Markt für kurzfristige Kredite und Guthaben, der im wesentlichen unter Banken stattfindet, um deren Liquidität zu sichern.
Geldmarktpapiere
Die am Geldmarkt gehandelten kurzfristigen Schuldtitel, insbesondere die der öffentlichen Hand (Schatzwechsel, Schatzanweisungen usw.).
Geldmenge/-umlauf
Von der Bundesbank nach unterschiedlichen Gesichtspunkten definiertes und im Zuge ihrer Geld(mengen)politik angestrebtes Geldvolumen. Geldvolumen M-1 = Bargeldumlauf ohne Kassenbestände der Banken, aber einschließlich Sichteinlagen inländischer Nichtbanken. M-2 = Geldvolumen M-1 zuzüglich Termingelder inländischer Nichtbanken mit Laufzeiten unter vier Jahren. M-3 = Geldvolumen M-2 zuzüglich Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Die Bundesbank ist in ihrer Geld(mengen)politik daran interessiert, die Liquidität der Wirtschaft zu sichern, ohne die Geldwertstabilität aus dem Auge zu verlieren. Um diese Ziele zu erreichen, definiert sie in periodischen Abständen bestimmte Zielkorridore, innerhalb derer sich das Wachstum der verschiedenen Geldmengen bewegen soll. Schießen die Geldvolumina über diese Grenzen hinaus, ist die Bundesbank bestrebt, Liquidität durch entsprechende Maßnahmen, z. B. die Erhöhung der Mindestreservesätze der Banken, die Anhebung der Leitzinsen o.ä., abzuschöpfen oder im umgekehrten Fall zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Genußscheine
Stehen als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur das Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.
geregelter Freiverkehr
Marktsegment an der Wertpapierbörse, in dem Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten von Freimaklern abgewickelt werden (vgl. Freiverkehr).
geregelter Markt
Seit 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet werden kann. In manchen Fällen wird er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgt hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der geregelte Markt bietet vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse, da das Mindestkapital hier nur 500.000 DM oder ein Stückevolumen von mindestens 10.000 Aktien betragen muß.
Gesamtfälligkeit
Zeitpunkt, an dem eine Schuld, insbesondere die aus aufgelegten Anleihen, in einer Summe zurückgezahlt wird.
Geschäftsbericht
Der neuerdings auch durch einen Lagebericht und einen entsprechenden Anhang zum Jahresabschluß ersetzbare Bericht zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Abrechnungsperiode. Er muß innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den Abschlußprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft.
gestrichen (-)
Als Kurszusatz, kann besagen, daß weder Kauf- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben; daß eine Streichung auf Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht erfüllt hat; daß ein anderer wichtiger Grund für die Streichung vorlag. Wenn der Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen worden ist, erfolgt die Notierung als "-G", bei überwiegendem Angebot heißt sie "-B" (vgl. Kurszusätze).
Gewinnanteilsschein
Der auf dem Bogen einer Aktie abgedruckte Berechtigungsschein zur Auszahlung der Dividende an den Überbringer.
Gewinnmitnahmen
Börsentendenz, die aufgrund vorangegangener Kurssteigerungen die Anleger veranlassen, die aufgelaufenen Gewinne durch Verkauf ihrer Wertpapiere sicherzustellen.
Glattstellung
Die Lösung eines eingegangenen Börsengeschäfts durch Verkauf der Position.
Gratisaktien
Irreführende Bezeichnung für Berichtigungsaktien, die dem Aktionär nicht gratis gegeben werden, sondern aus Gesellschaftsmitteln stammen, an denen er ohnehin schon beteiligt war.
Großaktionär
Ist die Bezeichnung für Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluß ausüben können.
Grundkapital
(vgl. Aktienkapital)
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