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Börsen Lexikon - F |
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- feste Wechselkurse/Währungsparitäten
-
Wechselkurse, die aufgrund von Vereinbarungen in einem festgelegten,
nur in relativ engen "Bandbreiten" schwankenden Verhältnis
zueinander stehen und gegebenenfalls durch Eingriffe der Notenbanken
der beteiligten Länder auf den Devisenmärkten innerhalb dieser
Bandbreite gehalten werden sollen. Von Zeit zu Zeit müssen die
festgelegten "Paritäten" überprüft, unter Umständen verändert werden
(Auf- oder Abwertung).
- festverzinsliche Wertpapiere
-
Im Gegensatz zu Aktien Wertpapiere mit einem garantierten Ertrag
(vgl. Anleihen).
- financial futures
-
Ist der angelsächsische Ausdruck für Termingeschäfte in Aktien,
festverzinslichen Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen (vgl.
Termingeschäft).
- Finanzierungs-Schätze
-
Heißen die nicht an der Börse gehandelten Schuldverschreibungen des
Bundes mit Laufzeiten von ein und zwei Jahren, bei denen die
anfallenden Zinsen im voraus vergütet, also gleich beim Erwerb vom
Rückzahlungs- bzw. Einlösungswert abgzogen werden (Diskont).
- Fixing
-
Im Fixing an der Frankfurter Devisenbörse werden börsentägig gegen
13 Uhr die Kurse für die amtlich notierten Währungen unter
Mitwirkung der Deutschen Bundesbank ermittelt.
- flexible/freie Wechselkurse
-
Wechselkurse die nicht - wie etwa im Europäischen Währungssystem -
in einem festen Verhältnis zueinander stehen, sondern sich frei am
Devisenmarkt nach Angebot und Nachfrage bestimmen. Beispiel:
Dollar/DM, Dollar/Yen. Allerdings wird die Kursbildung auch in
diesen Fällen durch gelegentIiche Eingriffe der Notenbanken in die
eine oder andere gewünschte Richtung beeinflußt. Gegensatz: feste
Wechselkurse.
- floating
-
Das Treibenlassen der Wechselkurse ohne irgendwelche Eingriffe, um
den tatsächlichen Marktpreis für die einzelnen Währungen ausfindig
zu machen.
- floating rate notes (FRN)
-
Anleihen mit keinem festen, sondern einem variablen Zinssatz. Je
nach gewählter Bezugsgröße wird der Zinssatz, zumeist in Abständen
von einem halben Jahr, den neuen Gegebenheiten auf dem Kapitalmarkt
angepaßt, so daß die Kurse solcher Anleihen vergleichsweise geringen
Schwankungen unterworfen sind.Wegen dieses geringeren Kursrisikos
rentieren solche Anleihen aber im allgemeinen unter vergleichbaren
Anleihen mit festem Zinssatz. Die Bedeutung der FRN hat in den
letzten Jahren stark zugenommen, und sie machen inzwischen fast ein
Drittel des internationalen Anleihenmarktes aus.
- Fonds
-
Heißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft
(Investmentgesellschaft) verwalteten Sondervermögen, die in
Immobilien, Wertpapieren o.ä. angelegt sind. Man unterscheidet
zwischen offenen Fonds (open-end-fund) und geschlossenen Fonds (closed-end-fund).
Die letztere Form, bei der der Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme
seiner Anteile hat, ist in den angelsächsischen Ländern geläufig, in
der Bundesrepublik aber verboten (vgl.offene/geschlossene Fonds;
open-end/closed-end-fund).
- Fortlaufende Notierung
-
Die im variablen Wertpapierhandel stattfindende Form der Notierung,
bei der es zu einer laufenden, sich je nach den eingehenden
Aufträgen richtenden Kursbildung kommt. Soweit nichts anderes vom
Kunden bestimmt, werden alle Aufträge mit einem vorgeschriebenen
Mindestvolumen von 50 Stück und dem Vielfachen davon zum
nächstmöglichen Zeitpunkt am variablen Markt abgewickelt (vgl.
Kassa-Notierung, Einheitskurs).
- Freier Makler/Freimakler
-
Der für Geschäfte im geregelten Freiverkehr zuständige Makler. Er
handelt nicht für Endkunden der Bank, sondern nur für die Banken
selbst und darf - im Gegensatz zum amtlichen Makler - neben seiner
Vermittlungstätigkeit auch umfängliche Geschäfte auf eigene Rechnung
betreiben. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist seine Zulassung an
der entsprechenden Börse.
- Freijahre
-
Die bei festverzinslichen Wertpapieren festgelegte Zeit, in der noch
keine Tilgung der Anleihe erfolgt.
- Freistellungsbescheinigung
-
Eine einem Arbeitnehmer vom Finanzamt zur Vorlage bei dessen Bank
ausgestellte Bescheinigung, wonach dieser aufgrund seines eine
bestimmte Grenze nicht übersteigenden Einkommens bei anfallenden
Dividendenzahlungen von der ansonsten einbehaltenen
Körperschaftssteuer befreit ist.
- Freiverkehr
-
Ist der Handel in amtlich nicht notierten Werten, wobei der
ungeregelte im Gegensatz zum geregelten Freiverkehr im wesentlichen
als Telefonverkehr außerhalb der Börse stattfindet. in diesen Handel
eingeführten Wertpapiere bzw. Unternehmen unterliegen anderen, in
der Regel nicht so strengen Anforderungen wie im amtlichen Handel
oder dem geregelten Markt. Mitunter hat die Einführung eines solchen
Wertes in den Freiverkehr auch lediglich mit dem vergleichsweise
geringen Umfang der Emission oder der Größe des Unternehmens zu tun,
ohne etwas über die wirkliche Qualität dieses Unternehmens selbst
auszusagen. Bei Börsenaufträgen im Freiverkehr besteht im Gegensatz
zum amtlichen Markt kein Anspruch auf Ausführung.
- Fundamentalanalyse
-
Methode der Aktienanalyse, die den gegebenen fundamentalen Daten
eines Unternehmens (Gewinn, Cash-flow, Kostenstruktur, Ertragskraft,
Zukunfts-aussichten usw.) besondere Bedeutung beimißt und auf dieser
Ebene die ermittelten Kennzahlen verschiedener Unternehmen derselben
Branche miteinander vergleicht, um zwischen gegebenen
Anlagealternativen entscheiden zu können.
- Fundamentalist
-
Anhänger der Fundamentalanalyse als der für ihn wichtigsten Methode
zur Beurteilung der Kurschancen eines Aktienwertes oder
Gesamtmarktes (vgl. Aktienanalyse, Fundamentalanalyse).
- Fusion
-
Die nach §§ 339ff. stattfindende Verschmelzung mehrerer Unternehmen
zu einem einzigen, wobei das eine das Vermögen des anderen aufnimmt
oder beide ihr Vermögen in eine neue Aktiengesellschaft einbringen.
- futures
-
Allgemeine Bezeichnung für spezifische Terminkontrakte, z.B.
Aktien-indexterminkontrakte, Zinsterminkontrakte,
Devisenterminkontrakte, aber auch solche Kontrakte auf Waren
(Edelmetalle, landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe usw.).
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Währungen |
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