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Börsen Lexikon - E |
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- Effekten
-
Ältere Bezeichnung für Wertpapiere.
- Effektengiroverkehr
-
Die im Clearing stattfindende, quasi ohne Austausch tatsächlicher
Stücke vorgenommene Verrechnung von Wertpapiergeschäften zwischen
den Banken.
- Effektenlombardkredit
-
Ist ein Kredit, bei dem der Inhaber der Effekten seinen
Wert-papierbestand als Sicherheit der Bank verpfändet. Da der
jeweilige Wert dieses Bestandes je nach Kursentwicklung der
Einzelwerte an der Börse mitunter erheblichen Schwankungen
unterworfen ist, werden die Wertpapiere nicht mit ihrem vollen
Kurswert als Sicherheit anerkannt, sondern immer nur mit gewissen,
in Prozenten des jeweiligen Kurswertes angegebenen Abschlägen (vgl.
Beleihungswert).
- effektive Stücke
-
Tatsächlich physisch vorhandene Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins-
oder Dividendenschein.
- Effektivverzinsung
-
Die tatsächliche Verzinsung, die ein Wertpapier unter
Berück-sichtigung aller Ankaufs- und Verkaufsgebühren, des Erwerbs-
und Rückzahlungskurses, eventueller Ab- oder Aufschläge (Agio,
Disagio), der Laufzeit und der Form der Tilgung usw. erbringt.
Gegensatz: Nominalverzinsung (vgl. dagegen: Rendite).
- Eigenhandel
-
Der auf Rechnung und Konto der Kreditinstitute vorgenommene Handel
mit Wertpapieren. Geht ein Wertpapiergeschäft in einem am amtlichen
Markt gehandelten Wert auf Aufträge von Kunden zurück, unterliegt er
in der Regel dem Börsenzwang, falls der Kunde nichts anderes
bestimmt hat. In diesem Fall wäre es der Bank untersagt, den Kunden
unter Umgehung der Börse aus eigenen Beständen zu bedienen.
- eindecken
-
Hat ein Börsianer z. B. Aktien verkauft in der Hoffnung, sie bei
einem erwarteten Kursabschwung billiger erwerben zu können
(Leerverkauf), muß er diese Leerpositionen baldmöglichst
glattstellen, indem er sich mit den entsprechenden Papieren
"eindeckt".
- Einheitskurs/Kassakurs
-
Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der
Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die auch
zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung
etwa nach Ende der ersten Börsensitzung. Der Einheits- oder
Kassakurs ist für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte
Stückzahl (in der Regel 50 Stück oder ein Vielfaches davon) nicht
erreichen, die auf Kundenwunsch ausdrücklich zum Kassakurs
abgerechnet werden sollen oder Wertpapiere betreffen, die gar nicht
zum variablen Handel zugelassen sind.
- Emission
-
Nennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.), die
in der Bundesrepublik im wesentlichen unter Einschaltung der
Kreditinstitute erfolgt, welche sich zu diesem Zweck mit anderen
Instituten zu einem Konsortium zusammenschließen .
- Emissionsinstitut
-
Die federführende (konsortialführende) Bank, die die Ausgabe neuer
Wertpapiere durchführt.
- Emittent
-
Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaft usw., die
Wertpapiere ausgeben und für die darin verbrieften Rechte haften.
- enger Markt
-
Ein für den Käufer und Verkäufer von Wertpapieren mitunter besonders
schwieriger Markt, insofern die durchschnittlichen Tagesumsätze in
einem bestimmten Wert relativ niedrig sind, so daß größere Aufträge
häufig nicht an einem einzigen Börsentag untergebracht werden
können. Die Ursache dafür kann darin liegen, daß sich der
überwiegende Anteil der überhaupt verfügbaren Wertpapiere in
wenigen, festen Händen befindet; sie kann aber auch einfach damit zu
tun haben, daß die ausgegebene Anzahl der Wertpapiere
vergleichsweise gering ist. Enge Märkte müssen den Börsianer zu
besonders großer Sorgfalt veranlassen; insbesondere verlangen sie
eine strenge Limitierung der Aufträge oder eine Verteilung auf
mehrere Termine, um gegen plötzliche, zufällige Schwankungen
gewappnet zu sein. Betrifft diese Marktenge nicht nur einen
Einzelwert, sondern die Gesamtsituation der Börse selbst, spricht
man auch von einer "engen Börse", manchmal sogar mit abwertendem
Unterton von einer "Exotenbörse".
- Erneuerungsschein
-
(Talon) Berechtigungsscheln zur Aushändigung neuer Zins- oder
Dividendenscheine, sobald die alten Kupons verbraucht sind.
- Eröffnungskurs
-
Der bei Beginn der Börse im variablen Handel festgestellte erste
Kurs.
- eskomptieren
-
Ein erwartetes Ereignis (z. B. Dividendenanhebung, Zinssenkung usw.)
im Kurs bereits vorwegnehmen.
- Eurobonds
-
Sind die am Euromarkt gehandelten Anleihen.
- Euromarkt
-
Der unter Banken und Großunternehmen im wesentlichen im europäischen
Raum beheimatete, nicht ortsgebundene Markt für den Handel mit fest
und variabel verzinslichen Anleihen.
- Euro-Notes
-
Nennt man die am Euromarkt gehandelten kurzfristigen Schuldscheine.
- Europäisches Währungssystem (EWS)
-
Der Verbund, in dem über die europäische Währungseinheit EURO als
Bezugspunkt die Währungen der EG-Staaten aneinander gekoppelt sind.
Um einen bestimmten Mittelkurs herum dürfen die Währungen der
EG-Staaten nur in einer "Bandbreite" von 2,25% (ausnahmsweise auch
6%) in beide Richtungen schwanken (oberer, unterer
Interventionspunkt), ehe die Notenbanken verpflichtet sind, in den
Markt kursstabilisierend einzugreifen (vgl. Interventionen).
- EWS
-
Abkürzung für: Europäisches Währungssystem.
- exB, ex BR
-
Wie "ex Bezugsrecht" als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an
diesem Tag erstmals ohne das aufgrund der vorgenommenen
Kapitalerhöhung dem Altaktionär zustehende Bezugsrecht notiert
wurde.
- ex BA
-
Wie "ex Berichtigungsaktien" als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie
an diesem Tag erstmals ohne das aufgrund der vorgenommenen
Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln dem Altaktionär zustehende Recht
auf Berichtigungsaktien notiert wurde.
- exD, exDiv
-
Wie "ex Dividende" als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an diesem
Tag erstmals ohne die dem Altaktionär zustehende Dividende notiert
wurde.
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Währungen |
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