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Börsen Lexikon - D |
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- Depot
-
Im weiteren Sinne der Ort, an dem Wertgegenstände, z. B.
Wertpapiere, aufbewahrt werden. Im Wertpapiergeschäft diese
Wertpapiere selbst, die auf einem gesonderten Konto, dem
Depot-Konto, verbucht und für den Kunden einer Bank gegen eine
entsprechende Gebühr verwaltet werden.
- Depotauszug
-
Die in der Regel am Jahresende von der Bank ihren Kunden zugestellte
Aufstellung ihres Wertpapierbestands mit Angaben über die
vorhandenen Stückzahlen, die gegebenen Einzelkurse am Stichtag und
den Gesamtwert des Wertpapiervermögens.
- Depotprüfung
-
Die jährlich von vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
ernannten Fachkräften im Schutzinteresse der Kunden durchgeführte
Überprüfung des Depot- und Effektengeschäfts einer Bank.
- Depotstimmrecht
-
Das im Einzelfall nach genau spezifizierten Weisungen oder mittels
einer Pauschalerklärung des Aktionärs der depotführenden Bank
eingeräumte Recht zur Stimmabgabe im Rahmen der Hauptversammlung
eine Aktiengesellschaft (vgl. Hauptversammlung).
- Depression
-
Ein im Zuge eines anhaltenden konjunkturellen Niedergangs
(Rezession) stattfindender massiver Einbruch in der wirtschaftlichen
Gesamtentwicklung, zumeist mit erheblichen Auswirkungen auch auf die
übrigen Bereiche des menschlichen Zusammenlebens.
- Deregulierung
-
Nennt man den Abbau staatlicher Vorschriften, Einschränkungen und
Behinderungen an den Kapitalmärkten und die damit einhergehende
Öffnung dieser Märkte für den international orientierten Investor.
- Deutsche Bundesbank
-
Die 1957 errichtete Notenbank der Bundesrepublik Deutschland und
Berlins mit Sitz in Frankfurt und ihren Hauptverwaltungen
(Landeszentralbanken) in den einzelnen Bundesländern. Organe der DB
sind der Zentralbankrat (bestehend aus den Präsidenten der
Landeszentralbanken), der Bundesbankpräsident, das Direktorium und
die Vorstände der einzelnen Landeszentralbanken. Die Hauptaufgabe
der DB liegt in der Regelung der Geld- und Kreditversorgung der
Wirtschaft nach der Maßgabe, die Währung nach außen zu sichern, ihre
Kaufkraft im Inland zu erhalten und die allgemeine
Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Dies
geschieht in erster Linie über die Regelung der Diskont-, Lombard-
und Mindestreservesätze sowie über ihre Eingriffe (Interventionen)
am Devisen-, Geld- und Kapitalmarkt (Offenmarktpolitik). Von
Weisungen der Bundesregierung oder anderen staatlichen Stellen ist
die DB unabhängig.
- Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW)
-
Ist der Name des größten eingetragenen Aktionärsvereins in der
Bundesrepublik, der sich in besonderer Weise um die Förderung der
Wertpapieranlage und die Vertretung der Interessen von
Wertpapierbesitzern verdient gemacht hat.
- Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA)
-
Die DVFA ist ein Zusammenschluß von Wirtschafts- und Bankfachleuten,
die sich zum Ziel gesetzt haben, einheitliche Methoden zur Analyse
und Bewertung von Aktiengesellschaften zu entwickeln (vgl.
DVFA-Ergebnis).
- Devisen
-
Nennt man alle ausländischen Währungen, insofern sie als Guthaben
oder Wertpapiere (z. B. auch Schecks und Wechsel) Forderungen
gegenüber dem Ausland darstellen. Dazu zählt nicht ausländisches
Bargeld, das als Sorten bezeichnet wird.
- Devisenbörse
-
Der Ort, an dem fremde Währungen im amtlichen Markt gehandelt
werden. In der Bundesrepublik befinden sich solche Devisenbörsen in
Frankfurt (Leitbörse), Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München,
wobei die amtlichen Tageskurse zum sogenannten Fixing gegen 13 Uhr
unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt ermittelt und
an allen fünf Börsenplätzen gleichlautend notiert werden.
Außerbörslich handeln die Banken Devisen untereinander in
erheblichem Umfang im Telefonverkehr.
- Devisenhandel
-
Der an der Devisenbörse, im wesentlich größeren Umfang aber im
außerbörslichen Verkehr unter den Banken stattfindende Handel mit
ausländischen Währungen.
- Devisenkurs
-
Ist der im Devisenhandel ermittelte Preis für eine ausländische
Währung, der in der Regel als Brief- und Geldkurs gestellt wird. Er
bildet sich für die amtlich notierten Währungen im amtlichen Handel
als Ergebnis von Angebot und Nachfrage und unter Mitwirkung der
Bundesbank. Bei festen Wechselkursen, wie sie etwa zwischen den
Währungen der EG-Länder gelten, ist die Bundesbank an bestimmten "lnterventionspunkten"
verpflichtet, in den Markt einzugreifen, um die Währung innerhalb
der vereinbarten "Bandbreite" zu halten. Bei freien Wechselkursen
interveniert sie gelegentlich auf ähnliche Weise, um ihrer eigenen
Währungspolitik Nachdruck zu verleihen und allzu große,plötzliche
Kursschwankungen im Interesse der eigenen Wirtschaft zu verhindern.
- Devisenoption
-
Gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie erworbenes Recht, eine
ausländische Währung innerhalb eines festen Zeitraums zu einem
bestimmten Kurs (Basispreis) kaufen oder verkaufen zu können (vgl.
call, put, Option).
- Devisenoptionsscheine
-
Spezielle Form der Optionsscheine, die innerhalb eines festgelegten
Zeitraums (Laufzeit) nicht den Bezug von Aktien o.ä., sondern den
von Währungseinheiten zu einem bestimmten Kurs (Basispreis)
verbriefen.
- Devisentermingeschäft
-
Das Devisentermingeschäft ist ein Handelsgeschäft zwischen zwei
Kontrahenten mit der Maßgabe, einen festgelegten Betrag in
ausländischer Währung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem
vorher festgelegten Kurs abzunehmen bzw. zu liefern. Im Gegensatz
zum Devisenoptionsgeschäft, bei dem der Käufer einer Kauf- oder
Verkaufsoption selbst entscheiden kann, ob er diese Option überhaupt
ausüben will, übernehmen die Kontrahenten beim D. eine
Erfüllungspflicht. D.e dienen in der Regel zur Absicherung von
Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Waren- oder
Finanzierungsgeschäften, die in ausländischen Währungen zu einem
späteren Zeitpunkt fällig werden.
- Differenzeinwand
-
Einwand von nicht börsentermingeschäftsfähigen Anlegern gegen
Nachschußforderungen von Banken, Brokern usw., mit denen trotz
fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit solche Geschäfte
abgeschlossen worden sind. Nach § 53 Börsengesetz sind
börsentermingeschäftsfähig nur Vollkaufleute, Börsenleute, die
Börsengeschäfte berufsmäßig betreiben, und Ausländer (vgl. auch:
Termineinwand).
- Disagio
-
Abgeld, meistens in Prozent ausgedrückt, um das z. B. der
Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Normpreis, in
der Regel dem Nennwert, liegt. Gegenteil: Agio.
- Diskont
-
Vorgenommener Abzug von Zinsen auf einen später fällig werdenden
Betrag, z. B. bei vor Fälligkeit bei der Bank eingereichten
Wechseln, bei Finanzierungs-Schätzen des Bundes o.ä.
- Diskontsatz
-
Ist der Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank bzw. ihre
Niederlassungen in den einzelnen Ländern (Landeszentralbanken)
Wechsel ankauft, die ihr von den Banken angeboten werden. Die Banken
können sich auf diese Weise kurzfristig Liquidität verschaffen, in
dem sie die von ihren Kunden entgegengenommenen und mit einem
höheren Zinssatz diskontierten Wechsel mit einem niedrigeren
Zinssatz an die Bundesbank abgeben. Da der von der Bundesbank
festgelegte Abrechnungssatz nur für dieses
Weiterveräußerungsgeschäft mit den Banken gilt, müßte eigentlich vom
Rediskontsatz gesprochen werden. Der D. hat in der Regel erheblichen
Einfluß auf die Zinsentwicklung auch des übrigen Finanz- und
Kapitalmarkts und ist für die Bundesbank daher eines der schärfsten
Instrumente zur Steuerung der allgemeinen Liquidität, Preisstabiliät
und übrigen wirtschaftlichen Entwicklung.
- Dividende
-
Ist der ausgezahlte Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft,
zumeist in DM pro Stück oder in Prozent vom Nominalwert angegeben.
Je nach Gewinnentwicklung kann diese D. einmal höher, ein anderes
Mal niedriger ausfallen oder gar bei besonders ungünstiger
Geschäftsentwicklung ganz wegfallen. In der Bundesrepublik wird sie
in der Regel jährlich, im Ausland häufig auch quartalsweise gezahlt.
Man unterscheidet zwischen der Netto-Dividende, das ist der Betrag,
der nach Abzug der Kapitalertragssteuer und ohne
Körperschaftssteuerguthaben dem Aktionär direkt gutgebracht wird,
und der Brutto-Dividende; in diesem Betrag sind die 25%ige
Kapitalerstragssteuer und etwaige Körperschaftssteuerguthaben noch
enthalten. Aus der Höhe der Dividende im Vergleich zum jeweiliger
Aktienkurs läßt sich die Dividendenrendite ermitteln. Sie ist eine
unter konservativen Anlagegesichtspunkten bedeutende Kennzahl,
insofern sie einen Vergleich mit der am übrigen Kapitalmarkt
erzielbaren Verzinsung erlaubt.
- Dividendenrendite
-
Sie gibt an, wie sich ein angelegtes Kapital unter Zugrundelegung
des jeweils gültigen Börsenkurses einer Aktie und einer bestimmten
Dividende verzinst. Berechnungsformel: (Dividende x 100) :
Aktienkurs. Die Höhe dieser Verzinsung konkurriert mit der am
übrigen Kapitalmarkt erreichbaren Zinshöhe. Dadurch ist ein
Vergleich eines Investments in Aktien mit dem in festverzinslichen
Wertpapieren möglich. In Börsenphasen mit nachgebendem Trend sind
aus diesem Grund im allgemeinen Werte mit hoher Dividendenrendite
weniger stark gefährdet als andere, insofern ihr Abschwungspotential
aufgrund ihrer relativ hohen Dividendenrendite begrenzt erscheint.
- Dividendenabschlag
-
Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund der
vorgenommenen Gewinnausschüttung am Tag der Auszahlung. Die Kurse
werden an diesem Tag "ex Div(idende)" notiert.
- Dividendengarantie
-
Die häufig bei Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingegangene
Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Zahlung einer bestimmten
Dividende.
- Dividendenschein
-
Der auf dem Bogen einer Aktie abgedruckte Berechtigungsschein zur
Auszahlung der Dividende an den Überbringer.
- Dividendenwerte
-
Aktien, Genußscheine o.ä. Wertpapiere, auf die Dividende gezahlt
wird.
- Dollar-Anleihen
-
Festverzinsliche Wertpapiere in US-Dollar von amerikanischen oder
international agierenden Emittenten (Staat, Banken, Wirtschaft).
- Doppelbesteuerungsabkommen
-
Abkommen zwischen der Bundesrepublik und einem anderen Land, nach
dem auf ausländischen Wertpapierbesitz im Ausland bereits
angefallene Steuern auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividende usw.) auf
die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet werden .
- Doppelplus
-
Doppelminusankündigung (++,--) - Kurszusätze im vorbörslichen oder
börslichen Handel, die eine Veränderung des Wertpapierkurses nach
oben (Plus) oder unten (Minus) um mindestens 10% bei Aktien,
Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisieren
(vgl. Kurszusätze).
- Doppelwährungsanleihen
-
Anleihen, bei denen in der Regel Ausgabe- und Zinszahlungswährung
einerseits, Tilgungswährung andererseits verschieden sind.
- Dow Jones Index (DJI)
-
Bedeutendster Aktienindex der westlichen Welt, in dem die
Kursentwickung der 30 wichtigsten amerikanischen Börsenwerte zum
Ausdruck kommt (vgl. Aktienindex).
- DVFA-Ergebnis
-
Ergebnisberechnung nach der Formel der Deutschen Vereinigung für
Finanzanalyse und Anlageberatung, die einen exakten Vergleich
zwischen verschiedenen Aktiengesellschaften ermöglichen soll und den
Jahresgewinn eines Unternehmens, korrigiert um etwaige
Sondereinflüsse, widerspiegelt.
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