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Börsen Lexikon - C |
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- call
Nennt man eine Kaufoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag,
durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten
Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o.ä.) innerhalb
eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu
erwerben. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in
Stücken) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die
Ausübung der Option (Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern
können muß, also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte
Wertpapiere nicht veräußern darf.Dafür erhält er vom Erwerber des
call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen
am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines call rechnet mit steigenden
Kursen und profitiert daran überproportional. Er verkauft dann
entweder seine Option an einen Dritten oder übt sie bis zum
Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie,
begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden
oder geringfügig fallenden Kursen.
- cash flow
-
Der cash flow ist eine vor allem in den angelsächsischen Ländern
gebräuchliche Kennzahl zur Aktien- bzw.Unternehmensanalyse. Er
bedeutet den Zugang an flüssigen Mitteln innerhalb einer bestimmten
Abrechnungsperiode und ergibt sich im wesentlichen aus der Addition
von Jahresüberschuß, Abschreibungen, Veränderungen der langfristigen
Rückstellungen, Steuern vom Ertrag und Einkommen. Aus der Höhe des
c. und seiner im Laufe der Jahre erkennbaren Entwicklung lassen sich
Rückschlüsse ziehen auf das Finanzierungspotential eines
Unternehmens.Bezogen auf eine Aktie (cash flow : Anzahl der Aktien)
oder auf den Aktienkurs (Aktienkurs : cash flow pro Aktie), erhält
man wichtige Kenngrößen, die im Rahmen der Aktienanalyse den
Vergleich eines Unternehmens derselben Branche auf nationaler wie
internationaler Ebene ermöglichen.
- chart
-
Abbildung der Kursentwicklung eines Wertpapiers in grafischer
Darstellung. Chartanalyse - Ist die Analyse von Kurvenverläufen und
Verlaufsformationen - in der Regel unter Berücksichtigung der
jeweils gegebenen Umsätze, jedoch ohne Beachtung fundamentaler Daten
oder Entwicklungen - zur Optimierung des eigenen Börsenerfolgs.
Anhand von auszumachenden Trends (Primär-, Sekundär-, Tertiärtrend),
angenommenen Widerstands- und Unterstützungszonen,
Durchschnittslinien, typischen Kursformationen usw. versucht der
Chartanalytiker, den günstigsten Zeitpunkt zum Kauf oder Verkauf
eines Wertpapiers o.ä. ausfindig zu machen. Obwohl der Erfolg dieser
Methode bislang weder eindeutig nachgewiesen noch bestritten werden
konnte, sollte heute allein schon aufgrund der verbreiteten
Anhängerschar eine Disposition an der Börse nie ohne jede Rücksicht
auf die gegebene charttechnische Situation des Gesamtmarktes und des
Einzelwerts vorgenommen werden.
- Chartist
-
Anhänger der Chartanalyse als der für ihn wichtigsten Methode,
anhand von grafischen Kurs- Verlaufskurven günstige Ein- und
Ausstiegszeitpunkte in einem Börsenwert auszumachen -
idealtypischerweise ohne jede Rücksicht auf sonstige fundamentale
Daten.
- Charttechnik
-
Das bei der Chartanalyse speziell verwendete Verfahren, z. B. nach
der sogenannten Point & Figure-Methode.
- Clearing
-
Aufrechnung von Forderungen und Verpflichtungen der am
Clearingverkehr Beteiligten (Banken o.ä.). Im inländischen
Wertpapierhandel geschieht dies im Effektengiroverkehr über
Wertpapiersammelbanken, bei grenzüberschreitenden Transaktionen
durch entsprechende Clearingstellen.
- closed-end-fund
-
Besonders in den angelsächsischen Ländern vorkommender, hierzulande
untersagter Fonds einer Investmentgesellschaft, dessen Mittel durch
eine bestimmte, von vornherein begrenzte Anzahl von Anteilen
aufgebracht werden. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht
nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen
(Inventarwert), der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen
Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapiere ergibt. Vielmehr
unterliegt er der freien Preisbildung, so daß er, gemessen am
Inventarwert, je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht
unerheblichen Aufgeld gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme
des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end-fund nicht.
Gegensatz: open-end-fund.
- common shares
-
In den angelsächsischen Ländern übliche Bezeichnung für Stammaktien.
- convertible bonds
-
Englische Bezeichnung für Wandelanleihen. Sie räumen dem Eigentümer
das Recht ein, diese Anleihen bei Eintritt bestimmter Bedingungen
(z. B. Erreichen eines bestimmten Termins) in einem festgelegten
Umwandlungsverhältnis in Aktien des Unternehmens zu tauschen.
- Coupon
-
Der einem festverzinslichen Wertpapier bei Aushändigung der
effektiven Stücke beigegebene Zinsschein, gegen dessen Vorlage die
fälligen Zinsen ausgezahlt werden.
- Couponsteuer
-
Ist die bei Einlösung von Coupons einbehaltene Kapitalertragssteuer
auf Zinseinkünfte aus Inlandsanleihen, die sich im Besitz von
Ausländern befinden.
- Courtage
-
Nennt man die Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluß eines
Börsengeschäfts. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts
(bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und
liegt bei am amtlichen Markt gehandelten Aktien und Bezugsrechten
zur Zeit bei 0,8 Promille (vgl. Spesen).
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