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Börsen Lexikon - A |
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- Abfindung
-
Eine gemäß Aktiengesetz bei Eingliederung einer Gesellschaft in eine andere den
Aktionären der eingegliederten Gesellschaft zustehende Vergütung in Aktien der
Hauptgesellschaft oder in bar.
- Abwertung
-
Herabsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu der
anderen Währungsbestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen
Handels-und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Aufwertung). allgemeinen kommt sie der
Exportwirtschaft des entsprechenden Landes zugute, insofern die ausgeführten
Waren im Ausland billiger erworben werden können. Die Importwirtschaft dagegen
muß für die einzuführenden Waren mehr bezahlen, was sich auf die inländische
Preisstabilität mittelfristig ungünstig auswirken kann.
- Adjustierung
-
Ist die Zurückrechnung oder Berichtigung eines Aktienkurses vor einer oder
mehreren Kapitalerhöhungen, der Auszahlung einer Dividende o. ä., um einen
angemessenen Vergleich der neuen Kurse mit den früheren zu ermöglichen. In
grafischen Darstellungen von Kursverläufen (Charts) werden solche Berichtigungen
an den entsprechenden Stellen markiert.
- ADRs
-
Abkürzung für American Depository Receipts. Hinterlegungsscheine für Aktien, die
an Stelle der Aktien selbstan der Börse gehandelt werden.
- Aufgeld
-
1. Bei der Ausgabe neuer Wertpapiere gegebenenfalls sich ergebender Aufschlag,
meistens in Prozent ausgedrückt, um den der Ausgabekurs über dem entsprechenden
Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt (vgl.Agio). Gegenteil: Abgeld/Disagio.
-
2. Beim Handel mit Optionsscheinen der zumeist in Prozent angegebene Betrag, um
den der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein teurer ist als der
direkte Kauf dieser Aktie.Berechnungsformel: Prozentuales Aufgeld =
(Optionsscheinkurs : Währung x Bezugsverhältnis + Bezugspreis - Aktienkurs) :
Aktienkurs x 100. Jährliches Aufgeld = prozentuales Aufgeld : Restlaufzeit in
Jahren. Gegenteil: Abgeld/negative Prämie.
- Aufwertung
-
Heraufsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu den
anderen Währungen bestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen
Handels- und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Abwertung). Imallgemeinen geht sie zu
Lasten der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes, da die ins Ausland
ausgeführten Waren dort bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen teurer werden,
während eingeführte Waren günstiger erstanden werden können.
- Agio
-
Aufgeld, meistens in Prozent ausgedrückt, um das z. B. der Ausgabekurs eine
Wertpapiers über einembestimmten Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt (Gegenteil:Disagio).
- AktG
-
Abkürzung für Aktiengesetz. Es ist die Grundlage für die Rechtsstellung der
Aktiengesellschaft und enthält alle wesentlichen Bestimmungen über die
Gestaltung ein Aktiengesellschaft, die Entscheidungsorgane, die Kontrollgremien
usw.
- Aktionär
-
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft und somit Miteigentümer an einem
Unternehmen. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz
geregelt.Aktie - Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft
verbrieft (z. B. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Recht auf Dividende, Recht
aus Bezug junger Aktien bei Kapitalerhöhungen). Der äußeren Form nach besteht
eine Aktie aus Mantel,Dividendenscheinbogen und Erneuerungsschein zum Bezug
neuer Dividendenscheinbögen. Den verbrieften Rechten nach unterscheidet man die
am häufigsten vorkommenden Stammaktien von den Vorzugsaktien, die gegenüber den
"Stämmen"gesonderte Bedingungen beim Stimmrecht, der Höhe der
Dividendenzahlungen oder bei der Auflösung der Aktiengesellschaftverbriefen und
daher bei der Kursnotierung je nach garantiertem Recht von der Höhe der
Notierung für die Stammaktien abweichen können. Hinsichtlich der Übertragbarkeit
der verbrieften Rechte auf andere werden die am einfachsten übertragbaren
Inhaberaktien von Namensaktien unterschieden, die nur nach den von der
Aktiengesellschaft gegebenenfalls festgelegten Bedingungen beivinkulierten
Aktien nur nach vorheriger Genehmigung weiterveräußert werden können.
Schließlich stehen die jungen, noch nicht voll dividendenberechtigten Aktien den
alten Aktien gegenüber.
- Aktienanalyse
-
Ist das nach verschiedenen Methoden und Gesichtspunkten durchgeführte Verfahren
zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der
entsprechenden Aktien.Dabei werden bestimmte Kennzahlen erarbeitet, denen je
nach Anlageschule ein unterschiedliches Gewicht beigemessen wird. So legen die
sogenannten Fundamentalisten ihr Hauptaugenmerk auf den Verlauf der Konjunktur,
den Auftragseingang, die Höhe der Zinsen, die Preisstabilität, die Auslastung
der Unternehmenskapazitäten, das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV), den Cash flow und
die Rendite einer Aktie. Die Monetaristen interessieren sich vor allem für
Fragen nach der Höhe der Geldmenge, der Inflation, des Zinsniveaus (Zinskurve,
Realzinsen, Zinsdifferenzen usw.). Die Techniker dagegen versuchen anhand von
Kursverläufen und Daten über die Höhe der zustande gekommenen Umsätze typische
Formationen o. ä. zu erkennen, die sie als Signale für den Kauf oder Verkauf
einer Aktie interpretieren. Die Psychologen schlieBlich untersuchen insbesondere
das gegebene Konsumverhalten, die Entwicklung des Geschäftsklimas sowie die
allgemeine Stimmung unter den professionellen wie den nicht professionellen
Börsianern.Für eine angemessene Bewertung des Kurspotentials einer Aktie kommt
es auf die richtige Gewichtung der einzelnen,von den verschiedenen
Analyseschulen erarbeiteten Kenngrößen an.
- Aktienfonds
-
Heißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft)
verwalteten Vermögen, die ausschließlich oder überwiegend in Aktien angelegt
sind. Aktiengesellschaft (AG) - Ist ein Unternehmen, dessen Gesellschafter
(Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital dieses Unternehmens
beteiligt sind. FürVerbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter
bis zur Höhe ihrer Beteiligung, nicht aber mit ihrem übrigen Vermögen. Ziel und
Zweck einer Aktiengesellschaft ist es, über die Ausgabe von Aktien erhebliche
Kapitalsummen für Investitionen o. ä. zu besorgen und das Unternehmensrisiko auf
viele Schultern zu verteilen. Die Mitwirkungsrechte an Entscheidungen des
Unternehmens beschränken sich für den Aktionär im wesentlichen auf seine
(mögliche) Stimmabgabe in der Hauptversammlung, auf der über die Mitglieder des
Aufsichtsrates, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand
und Aufsichtsrat entschieden wird.
- Aktienindex
-
Kennzahl, die die Kursentwicklung eines Aktienmarktes oder eines bestimmten
Teilmarktes (Branchen o. ä.) repräsentativ widerspiegeln soll. Je nach
Berechnungsmethode und dem Umfang der einbezogenen Werte ist der eine Index
aussagekräftiger als ein anderer. Wichtige Aktienindizes in der Bundesrepublik:
FAZ-lndex der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der während der Börsensitzung
laufend ermittelte DAX-lndex (Deutscher A.), der Index der Börsenzeitung sowie
die Aktien- und Branchenindizes der Commerzbank und der Westdeutschen
Landesbank.US-lndizes: vor allem der Dow-Jones-lndex (30 umsatzstarke, an der
New York Stock Exchange gehandelte Aktien) und der umfassendere Standard &
Poors-500-lndex (500 Industriewerte); Japan: Nikkei-lndex, Großbritannien:
Industrie-, SE-100- und Goldminen-Indizes der Financial Times.
- Aktienkapital
-
Ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (auch: Nenn- oder Nominalkapital),
an der ein Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu diesem
Kapital beteiligt ist. Die Nennbeträge deutscher Aktien lauten in der Regel auf
50, 100, manchmal auch auf 1.000 DM, so daß im mittleren Fall (Nominalbetrag =
100 DM) ein Aktionär mit 100 Aktien an einer Aktiengesellschaft mit einem
angenommenen Grundkapital von 10 Mill. DM einen 1.000stel-Anteil besäße. Bei der
Auftragsvergabe besonders an ausländische Börsen muß der Anleger genauestens den
jeweiligen Nennbetrag des georderten Werts kennen, der z. B. an den spanischen
Börsen statt 500 auch schon einmal 5.000 Pts. betragen kann. Ansonsten könnte es
sein, daß er bei einem Kaufauftrag mit der zehnfachen Summe agiert, die er
eigentlich für die jeweilige Position vorgesehen hatte.
- Aktiensplit
-
Die Teilung (Splitting) einer Aktie oder eines Investmentanteils in zwei oder
mehrere Aktien bzw. Anteile soll die optische Attraktivität der jeweiligen Werte
nach einem möglicherweise erheblichen Kursanstieg erhöhen; aus "schweren" Aktien
werden "leichte" Aktien gemacht. Da sich bei einem Split lediglich die Anzahl
der Papiere verändert,ohne daß sich der eigentliche Wert, den diese Papiere
insgesamt darstellen, verändert, bleibt auch der individuell Depotwert nach
einem Aktiensplit der gleiche.
- AKV
-
Abkürzung für Deutsche Auslandskassenverein AG, die zentrale Verwaltungsstelle
für ausländische Wertpapiere, die an den deutschen Börsen außerhalb des
amtlichen Handels notiert werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-
Sind jene Bestimmungen, die das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Kreditinstitut regeln. Sie sind allgemeinverbindlich, auch wenn sie der einzelne
Kunde nicht ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat. Abweichungen von diesen
Bestimmungen sind möglich, sofern die Leitung des Kreditinstituts zustimmt; sie
sollten schriftlich festgelegt werden.
- Alte Aktien
-
Im Gegensatz zu den jungen, neu herausgegebenen Aktien voll
dividendenberechtigte Aktien eines Unternehmens. Aus diesem Grund notieren sie
in der Regel über dem Kurs der jungen Aktien, die ihrerseits nur so lange
separat an der Börse gehandelt werden, wie dieser Unterschied besteht.
- American Depository Receipts (ADRs)
-
(vgl. ADRs)
- American Stock Exchange (AMEX)
-
Neben der New York Stock Exchange (NYSE) eine der bedeutendsten
US-Wertpapierbörsen.
- Amtlicher Devisenkurs
-
Ist der an der Frankfurter Devisenbörse im sogenannten Fixing börsentägig
offiziell (gegen 13 Uhr) festgestellte Preis für die amtlich notierten
Währungen, dessen Höhe sich nach Angebot und Nachfrage richtet.Der jeweils als
Geld- und Briefkurs ausgewiesene Wert wird von den Banken bei der Abrechnung von
ausländischen Wertpapieren zugrunde gelegt, wobei in der Regel der Kurs gilt,
der am Tage nach dem getätigten Börsenabschluß festgestellt wird.
- Amtlicher Handel
-
Der umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren,
die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen
sind. Insbesondere unterliegen solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel
eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Für die
Kursfestsetzung in diesem Handel ist der Vorstand der jeweiligen Börse unter
Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler zuständig. Die entsprechenden
Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht. (vgl. auch
die übrigen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels: geregelter Markt,
Freiverkehr.)
- Amtlicher Makler
-
Amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler, die für die Kursfeststellung im
amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung
unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte dürfen - im Gegensatz zu den freien
Maklern - Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen.
- Anfangskurs
-
Der erste festgestellte Kurs nach Börsenbeginn (Eröffnungskurs). Ein Anleger
kann ausdrücklich bestimmen, daß sein Auftrag zu diesem Kurs ausgeführt werden
soll. Dies empfiehlt sich beim Kauf, wenn er mit einem Anziehen der Kurse im
Sitzungsverlauf rechnet, beim Verkauf, wenn er von einem nachgebenden
Börsentrend überzeugt ist. Eine solche differenzierte Auftragsvergabe ist an den
deutschen Börsen aber in der Regel nur möglich bei einem Ordervolumen von
mindestens 50 Stück oder einem Vielfachen davon.
- Anlagestrategie
-
Die Art und Weise, wie ein Börsianer unter Berücksichtigung der gegebenen
Umstände und Risiken an den Börsen (Börsentrend, Zinsentwicklung, Konjunkturlage
usw.) planmaßig verfährt. Eine konservative Anlagestrategie wird z. B. den
Sicherheitsgedanken (Erhaltung des bestehenden Kapitals) in den Vordergrund
stellen und das jeweilige Depot schwergewichtig oder ausschließlich mit
risikoärmeren Wertpapieren (Anleihen o. ä.) bestücken. Eine aggressive
Anlagestrategie dagegen setzt auf den schnellen Gewinn, wird die Werte des
Depots häufig umschichten, und zwar in risikoreichere, aber dafür um so
schneller laufende Papiere (insbesondere auch in Optionsscheine) investieren.
- Anleihe
-
Sammelbegriff für festverzinsliche Schuldverschreibungen mit vertraglich
fixierter Tilgung, die den Schuldnern langfristige Finanzierungsmittel
bereitstellen und wegen ihrer besonders guten Besicherung auch als
"mündelsichere" Anlagen gelten. Man unterscheidet öffentliche Anleihen (Staat,
Bund, Post, Bahn, Kommunen u.ä.) von Industrieanleihen (Industrieobligationen)
und Anleihen von Hypothekenbanken (Pfandbriefe). Je nach Güte (Bonität) des
Schuldners und allgemeinem Zinsniveau schwanken die Kursnotierungen für solche
Anleihen. Bei insgesamt fallendem Zinstrend steigen die Kurse, bei steigendem
Trend fallen sie. Je länger dabei die verbleibende Zeit bis zur restlosen
Rückzahlung des Anleihebetrags (Restlaufzeit), desto stärker die Schwankungen.
Bei unklarem oder eher steigendem Zinstrend setzt ein Anleger daher, so er die
Anleihe gegebenenfalls vorzeitig wieder verkaufen möchte, vernünftigerweise eher
auf kürzere Restlaufzeiten, bei fallenden Zinsen dagegen auf längere.
- Anleihemarkt
-
Der Wertpapiermarkt, an dem die festverzinslichen Wertpapiere gehandelt werden.
Die Kurse werden hier nicht - wie am Aktienmarkt möglich - fortlaufend notiert,
sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Börsensitzung einmal am Tag je
nach Angebot und Nachfrage festgestellt.
- Annuitätsbonds
-
Sind Anleihen, deren Rückzahlung (Tilgung) - möglicherweise nach einer
bestimmten rückzahlungsfreien Zeit - in gleichbleibenden Raten erfolgt, wobei
diese Raten einen im Laufe der Rückzahlung abnehmenden Zinsanteil und den im
Laufe der Zeit zunehmenden Tilgungsanteil umfassen.
- Anteilschein (Investmentzertifikat)
-
Wertpapier, das einen Anteil an einem Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft
(Investmentgesellschaft) verbrieft. Der Wert dieses Anteils bemißt sich aus dem
Kurswert des jeweiligen Fondsvermögens zuzüglich irgendwelcher noch ausstehender
Forderungen, Bezugsrechte o.ä., geteilt durch die Summe der Anteilscheine.
- antizyklisch
-
Ein antizyklisches Anlageverhalten ist eine Spekulation gegen den herrschenden
Trend an der Börse oder in einem bestimmten Wertpapier, in der Erwartung, daß
sich der bestehende Trend bald umkehren wird. Der Börsianer kauft in diesem Fall
eher bei fallenden, verkauft eher bei steigenden Kursen. Gegensatz: prozyklisch.
- Arbitrage
-
Ist die Ausnutzung unterschiedlicher Preise für denselben Gegenstand zum selben
Zeitpunkt an verschiedenen Finanzplätzen. So kann der über schnellste
Informationsmittel verfügende Börsianer gelegentlichdieselbe Aktie an der Börse
X um einige Prozentpunkte günstiger erwerben, als er sie zum selben Zeitpunkt an
der Börse Y verkaufen kann. Ähnliche Möglichkeiten ergeben sich gelegentlich im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Optionsanleihen mit noch anhängendem
Optionsschein (Anleihen cum) und der sofortigen getrennten Weiterveräußerung der
Anleihen ohne Optionsscheine Anleihen ex) und der Optionsscheine, da der Kauf
solcher Scheine über die Anleihe oft günstiger ist als der direkte Erwerb. Der
größte, allerdings nur für den professionellen Handel praktikable Markt für
Arbitragegeschäfte ist die Devisenbörse.
- arrondieren
-
Den Bestand eines bestimmten Wertpapiers durch Zu- oder Verkauf auf eine runde
Stückzahl bringen.
- Attentismus
-
Die Zurückhaltung von Anlegern oder Kreditnehmern in Erwartung noch günstigerer
Anlage- oder Kreditmöglichkeiten.
- Auktion
-
Ein an einigen ausländischen Börsen gebräuchliches Verfahren der
Kursfestsetzung, vor allem bei neu eingeführten Wertpapieren, bei dem in der
Regel jene Händler den Zuschlag erhalten, die die jeweils höchsten Preise
(Kurse) für das Wertpapier bieten.
- Ausführungsanzeige
-
Heißt die (zumeist nur mündlich gegebene) Mitteilung der Bank an ihren Kunden
über die erfolgte Ausführung seines Börsenauftrags. Bei Inlandsaufträgen sollte
sie noch am Tage des Handels möglich sein,bei Auslandsaufträgen innerhalb von
ein bis zwei Tagen.
- Ausgabepreis
-
Nennt man den Preis, zu dem ein Anteil an einem Investmentfonds erworben werden
kann. Die Höhe dieses täglich ermittelten Preises ergibt sich aus dem jeweiligen
Börsenwert des Fondsvermögens, geteilt durch die Summe der umlaufenden Anteile,
zuzüglich einer Verkaufsprovision. Gegensatz: Rücknahmepreis.
- Auslandsanleihen
-
Festverzinsliche Wertpapiere, die entweder im Ausland herausgebracht (emittiert)
werden und auf ausländische Währung lauten oder auch die von ausländischen
Schuldnern in Deutschland emittierten und auf DM lautenden Anleihen.
- Außerbörslicher Handel
-
Der außerhalb der eigentlichen Börsensitzung und der Verantwortung der
Börsenvorstände durchgeführte Handel mit Wertpapieren (z. B. in der Vor- oder
Nachbörse, aber auch im außerbörslichen Telefonverkehr) (vgl. Aktienmarkt).
- Aussetzen der Kursnotierung
-
In besonderen Fällen, z. B. kurz vor der Bekanntgabe wichtiger
Unternehmensinformationen, kann der Börsenvorstand beschließen, den Handel mit
einem Wertpapier für einen gewissen Zeitraum auszusetzen, um allen
Börsenteilnehmern die gleiche Chance einzuraumen, ihre Dispositionen den
möglicherweise entstandenen gravierenden Veränderungen anzupassen.
- Ausstattung
-
Nennt man die im Zuge der Ausgabe (Emission) einer neuen Anleihe festgelegten
Bedingungen über die Höhe der zugesicherten Verzinsung, der Laufzeit, der
Tilgung usw.
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